Anmeldung
Hast du deine Wunschtour gefunden und die Tourendetails mit Daten, Kosten, Anforderungen, Treffpunkt etc. sorgfältig durchgelesen? Dann steht dem Abenteuer nichts mehr im Wege und ich freue mich sehr auf deine Nachricht.
Die Anmeldung für eine Tour/Kurs ist schriftlich (Post, E-Mail, SMS oder WhatsApp) zu erfolgen.
Anschliessend erhältst du eine Bestätigung per E-Mail zugestellt und die Buchung gilt als verbindlich. Mit deiner Anmeldung akzeptierst du diese AGB’s, sowie die AVB’s des Schweizer Bergführerverbands.
Teilnahmebedingungen
Für sämtliche Touren und Kurse ist eine gute Gesundheit erforderlich. Die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Ausschreibung müssen erfüllt sein. Wenn ein Teilnehmer diese nicht erfüllt, kann der Bergführer den Teilnehmer vom Anlass ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen entfallen die Ansprüche auf jegliche Rückerstattung.
Der Teilnehmer ist verpflichtet den Weisungen des Bergführers strikte Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist auch verpflichtet, den Bergführer über allfällige, in seiner Person bestehende Risiken (insbesondere gesundheitliche Risiken) zu orientieren.
Teilnehmerzahl
Für ausgeschriebene Angebote besteht z.T. eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, so wird die Tour nach Absprache mit den Teilnehmern gegen Aufpreis oder mit Programmänderung durchgeführt oder abgesagt.
Bezahlung
Die Bezahlung hat mindestens 10 Tage vor Tourenbeginn per Banküberweisung zu erfolgen.
Bei kurzfristiger Buchung ist der Preis sofort zu begleichen. In Ausnahmefällen kann dies auch per Barzahlung erfolgen.
Tarife
Das Tageshonorar beträgt CHF 650.-.
Dies kann nach unten oder oben angepasst werden je nach Schwierigkeit/Länge der Tour, nach Aufwand oder nach Anzahl Teilnehmer.
Schwierige oder lange Hochtouren werden mit den üblichen «Gipfeltarifen» berechnet.
Die Halbtagespauschale beträgt CHF 300.- (Abreise von zuhause nach 13.00 Uhr)
Ist ein ganzer Tag für die Anreise nötig, beträgt die Pauschale CHF 500.-.
In diesem Tarif sind Spesen (Reisespesen, Seilbahnen, etc.) Unterkunft und Verpflegung nicht inbegriffen. Werden Pauschaltarife ausgeschrieben sind Unterkunft mit Halbpension inbegriffen, nicht aber die Spesen.
Der empfohlene Tagestarif des Schweizer Bergführerverbands beträgt CHF 650.- (exkl. Spesen)
Zusätzlicher Bergführer/Bergführer-Aspirant
Bei erschwerten Verhältnissen (z.B. starker Ausaperung) kann es sein, dass aus Sicherheitsgründen ein Bergführer/Bergführer-Aspirant als zusätzlicher Seilschaftsführer hinzugezogen wird. In diesem Falle muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden.
Absage von Seiten des Gastes
Trittst du vom Vertrag zurück gelten folgende Leistungsansprüche:
30 Tage oder mehr vor Tourenbeginn: Kostenlos
30 – 20 Tage vor Tourenbeginn: 50% des Betrages
20 – 7 Tage vor Tourenbeginn: 75% des Betrages
7 Tage vor Tourenbeginn: 100% des Betrages
(Für Touren ausserhalb der Alpen gelten separate Bestimmungen.)
Absage durch den Bergführer oder Programmänderungen
Siehe AVB Schweizer Bergführer Verband – Art. 12
AVB’s des Schweizer Bergführerverbands
Ausrüstung
Bitte halte dich an die Materialliste zur jeweiligen Tour. Dein Material muss auf einem aktuellen Stand sein und den Sicherheitsnormen entsprechen.
Ist nicht alles an technischem Material vorhanden, bin ich dir für die Beschaffung von Mietmaterial gerne behilflich.
Bildmaterial
Die Tourenerlebnisse sollen auf Fotos festgehalten werden und als Erinnerungsstücke für dich gelten.
Solltest du nicht mit einer Veröffentlichung auf Social Media oder anderem Werbematerial einverstanden sein, ist dies ausdrücklich zu erwähnen.
Versicherung
Für eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich.
Eine Annullationskostenversicherung sowie Gönnermitgliedschaft bei der REGA wird empfohlen.
Haftung, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den Gefahren im Gebirge gewähren. Mit deiner Buchung nimmst du naturgegebene Restrisiken trotz sorgfältiger Planung und Führung in Kauf. Du verzichtest zusätzlich auf jegliche Forderungen im Schadenfall, welche nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Landquart. Es gilt schweizerisches Recht.
Anmerkung
Mit der Bezeichnung Teilnehmer ist auch die Teilnehmerin gemeint.